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Informationen über Heizöl-Qualitäten

 

 
 

 

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

·  Bei der Aufgabe einer telefonischen oder schriftlichen Bestellung durch den Käufer kommt ein verbindlicher Kaufvertrag zustande.

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  Die angegeben Preise  verstehen sich in Schweizerfranken, inklusive aller Gebühren und Abgaben. Jede Veränderung der Warenpreise, hervorgerufen durch die Erhöhung der Zoll-, Carbura, Fiskal sowie sonstiger öffentlicher Abgaben irgendwelcher Art, welche zwischen Vertragsabschluss und Ablieferung der Ware an den Käufer eintreten, gehen zu Lasten des Käufers. Sie sind zur Zahlung fällig rein netto innert 15 Tagen nach Rechnungsstellung.

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  Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer berechtigt uns zu Schadenersatz: Sofern der Tagespreis bei der Annullierung tiefer als der bestätigte Kaufpreis ist, wird dem Käufer die Differenz zwischen dem bestätigten Kaufpreis und dem aktuellen Tagespreis zuzüglich einer Umtriebsentschädigung im Betrage von CHF 150.00 zuzügl. MWST in Rechnung gestellt. Ist der aktuelle Tagespreis höher als der bestätigte Kaufpreis, wird nur die Umtriebsentschädigung in Rechnung gestellt.


·  Die Lieferung wird dem Kunden vom Transporteur in der Regel voravisiert. Bei Nichtlieferung zum vereinbarten Zeitpunkt  berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zu Schadenersatz.

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  Der Käufer hat uns auf besondere umgebungstechnische Erschwernisse sowie auf gesetzliche, behördliche oder andere Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam zu machen, soweit sie für die Auslieferung der zu liefernden Ware von Bedeutung sind. Er hat weiter vor einer Bestellung/Anlieferung die freie Kapazität seines Tanks zu ermitteln und ist für einen einwandfreien technischen Zustand des Tanks und der Messvorrichtung verantwortlich. Wird die Bestellmenge auf zwei oder mehrere Abladestellen verteilt, gelten unsere aktuellen Abladezuschläge. Erschwerte Lieferungen, welche einen hohen Zeitaufwand verursachen oder zusätzliches Personal benötigen sowie Abladestellen, welche mehr als 50 m Schlauchlänge erfordern, können nur gegen Belastung der Mehrkosten ausgeführt werden. Sind die örtlichen Verhältnisse bei Bestellung nicht bekannt, sind wir berechtigt, nachträglich dem Kunden die Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Die Zufahrt muss für 16 to Lastwagen geeignet sein. Ist eine Zufahrt zur Liegenschaft oder eine Lieferung aufgrund technischer Mängel in, um und an der Tankanlage nicht möglich, gehen die Mehrkosten für Transport und Vertragsrücktritt (Ziff.3) zu Lasten des Kunden.

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  Sollte die ausgelieferte Menge aus Platzgründen um mehr als 10 Prozent oder 1000 Liter unter der Bestellmenge liegen, sind wir berechtigt, den Verkaufspreis der entsprechenden Mengenkategorie für die gesamte Liefermenge anzuwenden. Der Vermerk "Tank füllen" wird als Wunsch und ohne eine Lieferverpflichtung entgegengenommen. Liegt die Liefermenge  um mehr als 10 Prozent und mindestens 500 Liter unter der Bestellmenge, so kann der Käufer innerhalb acht Tagen eine Nachlieferung ohne zusätzliche Kosten verlangen.

·   Höhere Gewalt (z.B. Betriebsstörungen auf den Werken, Feuer, Streik, Aussperrung, Stillegung, behördliche Maßnahmen, mangelnde Rohstoffzufuhr, Krieg, kriegsähnlicher Zustand, Aufruhr, Sperrung der normalen Schiffahrtswege, Kleinwasser, Hochwasser, Nebel, Eis, Behinderung in der üblichen Beschickungsart usw.) sowie andere unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignisse und Umstände, die uns die Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen erheblich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, und zwar einerlei, ob sie bei uns selbst oder bei unseren Lieferanten eintreten oder vorliegen, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.

Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener, dem Käufer zumutbaren Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht oder erklären wir, dass wir innerhalb der oben genannten Frist nicht zu Lieferung in der Lage sind, kann der Käufer zurücktreten. Ersatzansprüche stehen dem Käufer in keinem Falle zu.


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  Die Fakturierung erfolgt aufgrund der im Moment der Lieferung am Zähler festgestellten Menge in Liter kompensiert bei 15°Grad.

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  Zahlungen haben innerhalb der Zahlungsfrist gemäss Rechnung ohne Abzug von Skonto zu erfolgen. Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels werden Verzugszinsen und gegebenenfalls ein Verzugsschaden geltend gemacht.

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  Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der Tomaschett Brenn- und Treibstoffe.  Der Käufer verpflichtet sich in diesem Falle, freien Zugang zur Ware zu gewähren und verzichtet ausdrücklich auf jegliche Art von Widerspruch.

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  Höhere Gewalt entbindet den Verkäufer von seiner Lieferverpflichtung. Als Fälle höherer Gewalt gelten namentlich Kriege, Revolutionen, Streiks, Sperren, Ein- und Ausfuhrverbote und sonstige behördliche Massnahmen im In- und Ausland, jede Art von Betriebsstörung, Beschädigung von Rohstoffen, Hilfsmaterialien und der Ware selbst. Die Haftung des Verkäufers beschränkt sich in jedem Fall auf grobe Fahrlässigkeit seiner Organe. Er ist nicht verpflichtet, bestellte Ware vor dem Ablieferungstermin im Inland bereit zu stellen. Bei Nichtlieferung zum vereinbarten Zeitpunkt muss uns der Käufer in Verzug setzen und eine verhältnismässige Nachlieferfrist gewähren. Nichtlieferung zum vereinbarten Zeitpunkt berechtigt den Käufer nicht zum Rücktritt vom Vertrag.

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  Der Verkauf von Heizöl erfolgt gegen eine bei der Eidg. Oberzolldirektion in Bern zu hinterlegende Verwendungsverpflichtung (Art. 20 Mineralölsteuerverordnung vom 20. November 1996). - Gemäss Art. 24 Mineralölsteuerverordnung darf Heizöl nur zu Feuerungszwecken, andere Waren nur zum in der Verwendungsverpflichtung aufgeführten Zweck verwendet werden. Zuwiderhandlungen werden nach dem Mineralölsteuergesetz geahndet.

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  Als Gerichtsstand gilt für beide Perteien, Rhäzüns. Der Kunde verzichtet somit ausdrücklich auf seinen persönlichen Gerichtsstand. Das Rechtsverhältnis zwischen Tomaschett Brenn- und Treibstoffe und dem Käufer untersteht Schweizerisches Recht.


ALLGEMEINE VERKAUFS- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
TANKSTELLEN PASPELS UND FILISUR

·  Der TOM-Oil Memopass wird von der Firma Tomaschet Brenn- und Treibstoffe, Via Nova 5, 7403 Rhäzüns  herausgegeben. Er dient InhaberInnen zum bargeldlosen Kauf von Treibstoffen an den TOM-OIL Tankstellen in Paspels und Filisur. Mit der Annahme des Memopasses erhält der Bewerber einen persönlichen Geheimcode.  Die Tankstellenbetreiberin ist jedoch berechtigt, Anträge auf Ausstellung von Kundenkarten ohne Grundangabe abzulehnen. Mit der Entgegennahme des Memopasses anerkennt der Kunde die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

·  Der Memopass berechtigt den Memopassinhaber, mittels dem persönlichen Geheimcode  jederzeit Treibstoff zu beziehen. Sollten vorübergehend an einer bestimmten Tankstelle keine Bezüge getätigt werden können, berechtigt dies zu keinerlei Ersatzansprüchen des Memopassinhabers. Der Memopassinhaber hat die Einrichtungen der Tankstelle sorgfältig zu behandeln. Er wird gebeten, allfällige, von ihm festgestellte Defekte oder sonstige Mängel raschmöglichst der Tankstellenbetreiberin  zu melden. 

·  Der Memopassinhaber ist verpflichtet, den Memopass sorgfältig und sicher aufzubewahren und seinen persönlichen Geheimcode vom Memopass getrennt aufzubewahren und gegenüber Dritten geheim zu halten. Sollte der Memopass verloren gehen oder gestohlen werden, so ist dies unverzüglich der Tankstellenbetreiberin zu melden. Bis zum Zeitpunkt der Sperrung des Memopasses durch die Tankstellenbetreiberin  haftet der Memopassinhaber für jede Benutzung desselben.  

·  Der Memopassinhaber erhält von der Tomaschett Brenn- und Treibstoffe monatlich eine Rechnung für die mit seinem Memopass getätigten Bezüge. Die Rechnung ist nach Massgabe der darin angegebenen Zahlungsbedingungen rein netto zu begleichen.

·  Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Karteninhaber ohne weiteres in Verzug. Sämtliche Kosten und Auslagen, die der Tankstelleninhaberin aus dem Zahlungsverzug entstehen (insbesondere Mahnungs- und Inkassokosten, Verzugszinsen), werden dem Karteninhaber zusätzlich belastet. Mit jeder Rechnung wird eine Administrationsgebühr berechnet. Die Gebühr beträgt gegenwärtig Fr. 2.50. 

·  Die Tankstelleninhaberin ist berechtigt, den Memopass jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückzufordern, zu sperren oder nicht zu erneuern. Ein zurückgeforderter Memopass wird mit Eingang der entsprechenden Erklärung beim Memopassinhaber ungültig und ist unverzüglich an die Tankstelleninhaberin zurückzusenden. Die
Verwendung eines ungültigen Memopasses sowie jede andere missbräuchliche Verwendung desselben kann Gegenstand einer strafrechtlichen Verfolgung bilden. Der Memopassinhaber haftet vollumfänglich für daraus entstehende Schäden. 

·  Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen unterstehen schweizerischem Recht. Für allfällige Streitigkeiten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. der Benützung des Memopasses sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Sitz des Tankstellenhalters zuständig. Der Tankstellenhalter ist berechtigt, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen.  Sie sind schriftlich dem Kunden bekannt zu geben. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Änderungen bezüglich Name, Adresse etc. dem Tankstellenhalter  mitzuteilen.

 

Tomaschett Brenn- und  Treibstoffe     Via Nova 5   7403 Rhäzüns
Telefon 081 641 33 77

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Wie wird die Heizöl-versorgung gewährleistet?

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