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Info |
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Informationen
über Heizöl-Qualitäten

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Allgemeine Verkaufs-
und Lieferbedingungen
·
Bei der Aufgabe einer telefonischen oder schriftlichen Bestellung
durch den Käufer kommt ein verbindlicher Kaufvertrag zustande.
· Die angegeben Preise verstehen sich in
Schweizerfranken, inklusive aller Gebühren und Abgaben. Jede
Veränderung der Warenpreise, hervorgerufen durch die Erhöhung der Zoll-,
Carbura, Fiskal sowie sonstiger öffentlicher Abgaben irgendwelcher Art,
welche zwischen Vertragsabschluss und Ablieferung der Ware an den Käufer
eintreten, gehen zu Lasten des Käufers. Sie sind zur Zahlung fällig rein
netto innert 15 Tagen nach Rechnungsstellung.
· Ein Rücktritt vom Vertrag durch den
Käufer berechtigt uns zu Schadenersatz: Sofern der Tagespreis bei der
Annullierung tiefer als der bestätigte Kaufpreis ist, wird dem Käufer die
Differenz zwischen dem bestätigten Kaufpreis und dem aktuellen Tagespreis
zuzüglich einer Umtriebsentschädigung im Betrage von CHF 150.00 zuzügl.
MWST in Rechnung gestellt. Ist der aktuelle Tagespreis höher als der
bestätigte Kaufpreis, wird nur die Umtriebsentschädigung in Rechnung
gestellt.
·
Die Lieferung
wird dem Kunden vom Transporteur in der Regel voravisiert. Bei
Nichtlieferung zum vereinbarten Zeitpunkt berechtigt nicht zum Rücktritt
vom Vertrag oder zu Schadenersatz.
· Der Käufer hat uns auf besondere
umgebungstechnische Erschwernisse sowie auf gesetzliche, behördliche oder
andere Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam zu machen, soweit sie für
die Auslieferung der zu liefernden Ware von Bedeutung sind. Er hat weiter
vor einer Bestellung/Anlieferung die freie Kapazität seines Tanks zu
ermitteln und ist für einen einwandfreien technischen Zustand des Tanks
und der Messvorrichtung verantwortlich. Wird die Bestellmenge auf zwei
oder mehrere Abladestellen verteilt, gelten unsere aktuellen
Abladezuschläge. Erschwerte Lieferungen, welche einen hohen Zeitaufwand
verursachen oder zusätzliches Personal benötigen sowie Abladestellen,
welche mehr als 50 m Schlauchlänge erfordern, können nur gegen Belastung
der Mehrkosten ausgeführt werden. Sind die örtlichen Verhältnisse bei
Bestellung nicht bekannt, sind wir berechtigt, nachträglich dem Kunden die
Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Die Zufahrt muss für 16 to Lastwagen
geeignet sein. Ist eine Zufahrt zur Liegenschaft oder eine Lieferung
aufgrund technischer Mängel in, um und an der Tankanlage nicht möglich,
gehen die Mehrkosten für Transport und Vertragsrücktritt (Ziff.3) zu
Lasten des Kunden.
· Sollte die ausgelieferte Menge aus
Platzgründen um mehr als 10 Prozent oder 1000 Liter unter der
Bestellmenge liegen, sind wir berechtigt, den Verkaufspreis der
entsprechenden Mengenkategorie für die gesamte Liefermenge anzuwenden. Der
Vermerk "Tank füllen" wird als Wunsch und ohne eine Lieferverpflichtung
entgegengenommen. Liegt die Liefermenge um mehr als 10 Prozent und
mindestens 500 Liter unter der Bestellmenge, so kann der Käufer innerhalb
acht Tagen eine Nachlieferung ohne zusätzliche Kosten verlangen.
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Höhere
Gewalt (z.B. Betriebsstörungen auf den Werken, Feuer, Streik,
Aussperrung, Stillegung, behördliche Maßnahmen, mangelnde Rohstoffzufuhr,
Krieg, kriegsähnlicher Zustand, Aufruhr, Sperrung der normalen
Schiffahrtswege, Kleinwasser, Hochwasser, Nebel, Eis, Behinderung in der
üblichen Beschickungsart usw.) sowie andere unvorhergesehene oder
unabwendbare Ereignisse und Umstände, die uns die Erfüllung unserer
vertraglichen Verpflichtungen erheblich erschweren oder vorübergehend
unmöglich machen, und zwar einerlei, ob sie bei uns selbst oder bei
unseren Lieferanten eintreten oder vorliegen, berechtigen uns, die
Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag
zurückzutreten.
Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder
innerhalb angemessener, dem Käufer zumutbaren Frist liefern wollen.
Erklären wir uns nicht oder erklären wir, dass wir innerhalb der oben
genannten Frist nicht zu Lieferung in der Lage sind, kann der Käufer
zurücktreten. Ersatzansprüche stehen dem Käufer in keinem Falle zu.
· Die Fakturierung erfolgt aufgrund der
im Moment der Lieferung am Zähler festgestellten Menge in Liter
kompensiert bei 15°Grad.
· Zahlungen haben innerhalb der
Zahlungsfrist gemäss Rechnung ohne Abzug von Skonto zu erfolgen. Bei
Nichteinhaltung des Zahlungsziels werden Verzugszinsen und gegebenenfalls
ein Verzugsschaden geltend gemacht.
· Die von uns gelieferte Ware bleibt bis
zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der Tomaschett
Brenn- und Treibstoffe. Der Käufer verpflichtet sich in diesem Falle,
freien Zugang zur Ware zu gewähren und verzichtet ausdrücklich auf
jegliche Art von Widerspruch.
· Höhere Gewalt entbindet den Verkäufer
von seiner Lieferverpflichtung. Als Fälle höherer Gewalt gelten namentlich
Kriege, Revolutionen, Streiks, Sperren, Ein- und Ausfuhrverbote und
sonstige behördliche Massnahmen im In- und Ausland, jede Art von
Betriebsstörung, Beschädigung von Rohstoffen, Hilfsmaterialien und der
Ware selbst. Die Haftung des Verkäufers beschränkt sich in jedem Fall auf
grobe Fahrlässigkeit seiner Organe. Er ist nicht verpflichtet, bestellte
Ware vor dem Ablieferungstermin im Inland bereit zu stellen. Bei
Nichtlieferung zum vereinbarten Zeitpunkt muss uns der Käufer in Verzug
setzen und eine verhältnismässige Nachlieferfrist gewähren. Nichtlieferung
zum vereinbarten Zeitpunkt berechtigt den Käufer nicht zum Rücktritt vom
Vertrag.
· Der Verkauf von Heizöl erfolgt gegen
eine bei der Eidg. Oberzolldirektion in Bern zu hinterlegende
Verwendungsverpflichtung (Art. 20 Mineralölsteuerverordnung vom 20.
November 1996). - Gemäss Art. 24 Mineralölsteuerverordnung darf Heizöl nur
zu Feuerungszwecken, andere Waren nur zum in der Verwendungsverpflichtung
aufgeführten Zweck verwendet werden. Zuwiderhandlungen werden nach dem
Mineralölsteuergesetz geahndet.
· Als Gerichtsstand gilt für beide
Perteien, Rhäzüns. Der Kunde verzichtet somit ausdrücklich auf
seinen persönlichen Gerichtsstand. Das
Rechtsverhältnis zwischen Tomaschett Brenn- und Treibstoffe und dem Käufer
untersteht Schweizerisches Recht.
ALLGEMEINE VERKAUFS- UND
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
TANKSTELLEN PASPELS UND FILISUR
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Der TOM-Oil Memopass wird von der Firma Tomaschet Brenn- und
Treibstoffe, Via Nova 5, 7403 Rhäzüns herausgegeben. Er dient
InhaberInnen zum bargeldlosen Kauf von Treibstoffen an den TOM-OIL
Tankstellen in Paspels und Filisur. Mit der Annahme des Memopasses erhält
der Bewerber einen persönlichen Geheimcode. Die Tankstellenbetreiberin
ist jedoch berechtigt, Anträge auf Ausstellung von Kundenkarten ohne
Grundangabe abzulehnen. Mit der Entgegennahme des Memopasses anerkennt der
Kunde die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
·
Der Memopass berechtigt den Memopassinhaber, mittels dem
persönlichen Geheimcode jederzeit Treibstoff zu beziehen. Sollten
vorübergehend an einer bestimmten Tankstelle keine Bezüge getätigt werden
können, berechtigt dies zu keinerlei Ersatzansprüchen des
Memopassinhabers. Der Memopassinhaber hat die Einrichtungen der Tankstelle
sorgfältig zu behandeln. Er wird gebeten, allfällige, von ihm
festgestellte Defekte oder sonstige Mängel raschmöglichst der
Tankstellenbetreiberin zu melden.
·
Der Memopassinhaber ist verpflichtet, den Memopass sorgfältig und
sicher aufzubewahren und seinen persönlichen Geheimcode vom Memopass
getrennt aufzubewahren und gegenüber Dritten geheim zu halten. Sollte der
Memopass verloren gehen oder gestohlen werden, so ist dies unverzüglich
der Tankstellenbetreiberin zu melden. Bis zum Zeitpunkt der Sperrung des
Memopasses durch die Tankstellenbetreiberin haftet der Memopassinhaber
für jede Benutzung desselben.
·
Der Memopassinhaber erhält von der Tomaschett Brenn- und
Treibstoffe monatlich eine Rechnung für die mit seinem Memopass getätigten
Bezüge. Die Rechnung ist nach Massgabe der darin angegebenen
Zahlungsbedingungen rein netto zu begleichen.
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Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Karteninhaber ohne weiteres
in Verzug. Sämtliche Kosten und Auslagen, die der Tankstelleninhaberin aus
dem Zahlungsverzug entstehen (insbesondere Mahnungs- und Inkassokosten,
Verzugszinsen), werden dem Karteninhaber zusätzlich belastet. Mit jeder
Rechnung wird eine Administrationsgebühr berechnet. Die Gebühr beträgt
gegenwärtig Fr. 2.50.
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Die Tankstelleninhaberin ist berechtigt, den Memopass jederzeit
ohne Angabe von Gründen zurückzufordern, zu sperren oder nicht zu
erneuern. Ein zurückgeforderter Memopass wird mit Eingang der
entsprechenden Erklärung beim Memopassinhaber ungültig und ist
unverzüglich an die Tankstelleninhaberin zurückzusenden. Die
Verwendung eines ungültigen Memopasses sowie jede andere missbräuchliche
Verwendung desselben kann Gegenstand einer strafrechtlichen Verfolgung
bilden. Der Memopassinhaber haftet vollumfänglich für daraus entstehende
Schäden.
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Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen unterstehen schweizerischem
Recht. Für allfällige Streitigkeiten aus diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen bzw. der Benützung des Memopasses sind
ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Sitz des Tankstellenhalters
zuständig. Der Tankstellenhalter ist berechtigt, die vorliegenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen.
Sie sind schriftlich dem Kunden bekannt zu geben. Der Kunde ist
verpflichtet, sämtliche Änderungen bezüglich Name, Adresse etc. dem
Tankstellenhalter mitzuteilen.
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Tomaschett Brenn- und Treibstoffe Via
Nova 5 7403 Rhäzüns
Telefon 081 641 33 77 |
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Fragen und Antworten |
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